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Die Landwirtschaft im Wandel der Zeit |
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von Kurt Kiermeier
Die Landwirtschaft im Wandel Notwendige Ziele der Landwirtschaft sind nach dem „Agrargesetz“ die Sicherstellung der Bevölkerung mit ausreichend gesunden Nahrungsmittel, sowie die Pflege der Kulturlandschaft. Wie
bereits ausführlich geschildert hat, sich in der Landwirtschaft im
letzten Jahrhundert ein enormer Wandel vollzogen. Dies zeigt auch die
nachfolgende Statistik welche einen Überblick über die
Betriebsentwicklung geben soll: Statische Erhebungen aus früheren
Zeiten liegen leider keine vor. Über
die Größenaufteilung der Jahren 1949 und 1960 liegen leider keine
gesicherten Angaben vor. Doch dürften ca. 70% aller Betreibe zwischen
1 und 5 ha landwirtschaftlicher Fläche bewirtschaftet haben. Bei der
Anzahl der Betriebe wurden auch die Nebenerwerbsbetriebe berücksichtig.
Leider war und ist die Landwirtschaft den Launen des Wetters, der
Gesellschaft und des Staates ausgesetzt. So
wurde von der Landwirtschaft gefordert, die viel hungrige Mäuler,
deren Zahl durch die Heimatvertriebenen noch zugenommen hatte, zu sättigen.
Dies
gelang durch einen verbesserte Mechanisierung, erfolgreiche Züchtungsarbeit
sowie den Einsatz von Mineraldünger und durch Chemie. Wie bereits erwähnt,
ging gleichzeitig die Anzahl der Arbeitskräfte stetig zurück. Wurden
nach Kriegsende von einem Landwirt 9 Menschen ernährt, so sind dies
heute 72. Durch
die fortschreitenden Mechanisierung verbunden mit modernen
Produktionsmethoden wurde zwar die Produktivität gesteigert, aber
auch gleichzeitig landwirtschaftliche Arbeitskräfte freigesetzt. Viel
gaben ihre Betreibe auch und wanderten in die gewerbliche Wirtschaft
ab. Erntepause um 1925. v.l: Gustav Ehrmann, Anna Ehrmann geb. Wittmann, Anna Schwab geb. Ehrmann und Fritz Ehrmann
Betriebe:
Innerhalb der EG wurden die Preise für die wichtigsten Landwirtschaftlichen Produkte vorgegeben. Hierdurch wurde die deutsche Landwirtschaft am härtesten getroffen, was Preissenkungen und somit Einkommenseinbußen zur Folge hatten. Dieser Zustand wurde durch gleichzeitige Kostensteigerungen bei den Betriebsmittel verschlimmert. Leider
wurde der deutsche Landwirt EG weit als Überschussproduzent
proklamiert und mit den härtesten Produkteinschränkungen bestraft. Nach
der Kontigentierung des Zuckerrübenanbaus wurde 1983 die
Milchproduktion ebenfalls kontigentiert. Als Folge blieb in Waibstadt
nur noch ein Milchbetrieb übrig. In andern Gemeinden sieht es nicht
anders aus. 1986 wurde laut über eine Nutzflächenstillegung
nachgedacht, welche erstmals 1988 auf freiwilliger Basis eingeführt
wurde. Seit 1992 ist die Stillegung von Nutzflächen ab einer
bestimmten Betriebsgröße Pflicht. Diese
Maßnahmen verfolgen die Absicht, von der fabrikmäßigen zur
naturnahen Landwirtschaft zu gelangen. Die Einbindung der neuen
Bundesländer mit ihren genossenschaftlichen Agrarfabriken wirkt hier
noch entgegen. Ein
Widerspruch ist auch, dass immer weniger Landwirte eine immer größere
Zahl von Menschen ernähren müssen. Neben
diesen EG-Vorschriften wurden noch Ländergesetzte erlassen, welche
gewissen Einschränkungen bei der Bewirtschaftung zur Folge haben.
Hierfür erhalten die Landwirte Ausgleichszahlungen welche die
Ertragsminderungen und den erhöhten Arbeitsaufwand ausgleichen
sollen. Hier
wird auch einem verbesserten Umweltschutz, welcher die Bodeneroison
vermindern und das Grundwasser schützen soll Rechnung getragen. Zum
Schluss muss leider
festgehalten werden dass die Entwicklung bezüglich der
Betriebsaufgaben noch nicht abgeschlossen ist. Es werden nämlich
immer mehr Betriebe mangels Hofnachfolge und aus Altersgründen
aufgegeben. Landentwicklung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen der Gemarkung Waibstadt Waibstadt, das mitten im Kraichgauer Hügelland gelegene Städtchen, wurde – wie alle andern badischen Gemarkungen – vor der Jahrhundertwende ( um 1872) von der damaligen Badischen Landvermessung erfasst. Somit
wurde erstmals ein bildhafter Nachweis für jede einzelne Grundstücksparzelle
geschaffen und ein allgemein gültiges Kataster angelegt. Es entstand
der sogenannte Gemarkungsatlas. In
der Örtlichkeit wurden alle Grundstücke versteint, so dass für jede
Parzelle vor Ort die Grenzen zum Nachbarn gekennzeichnet werden
konnten. Die Grenzzeichen gelten als örtlichen Urkunde und sind von
jedem Grundstückeigentümer zu schützen und zu erhalten. Ein
mutwilliges zerstören oder verändern wäre strafbar. Aufgrund
dieser Landesvermessung wurden um 1889 14750 Flurstücke für
die 1.827 ha Gemarkungsfläche registriert.
Die
Erschließung bzw. Zuweisung zu den einzelnen Parzellen erfolgte teils
über ausgesteinte Wege oder sogenannte Überfahrtsrechten. Somit
konnte jedes Grundstück zum Bewirtschaften angefahren werden. Mit
der ständig wachsender und fortschreitender Technisierung und
Modernisierung der Landbestellung sowie der stark zersplitterten durch
die Realteilung bedingten kleinen unwirtschaftlichen Flurstücke wurde
der Schrei nach der Feldbereinigung (Zusammenlegung und Erschließung
) in Waibstadt immer lauter. Die
erste kleinere Feldbereinigung reduzierte die 1942 registrierten
14.427 Flurstücke auf 13.135 im Jahre 1945, wobei sich die
Gemarkungsfläche nicht änderte. Eine Abnahme von Landwirtschaftsflächen
zu Gunsten von Grenzertragsflächen ca. 19 ha und öffentlicher Flächen
ca. 4 ha (Wege, Plätze etc. ) war zu verzeichnen. Eine
rapide Veränderung der Grundstücksverhältnisse brachte die
Feldbereinigung die 1949 begonnen und 1962 abgeschlossen wurde. Waren
es noch 13.087 Einzelparzellen vor der Flurbereinigung, so hat sich
deren Anzahl auf 7.414 im Jahre 1962 reduziert. Die
Veränderung der Gemarkungsfläche auf 1.828 ha trat aufgrund der
Neuvermessung ein. Durch
die bis zum Ende des Jahres 1994 erfolgten verschiedenen
Bestandsumlegung reduzierte sich die Anzahl der Flurstücke auf
derzeit 6.976. Aufgrund
dieser Entwicklung, musste die Landwirtschaft Ertragsflächen zu
Gunsten von Bauland und Verkehrsflächen in erheblichen Maße opfern.
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