Die Landwirtschaft im Wandel der Zeit 

von Kurt Kiermeier

Die Landwirtschaft im Wandel

 

Notwendige Ziele der Landwirtschaft sind nach dem „Agrargesetz“ die Sicherstellung der Bevölkerung mit ausreichend gesunden Nahrungsmittel, sowie die Pflege der Kulturlandschaft.

Wie bereits ausführlich geschildert hat, sich in der Landwirtschaft im letzten Jahrhundert ein enormer Wandel vollzogen. Dies zeigt auch die nachfolgende Statistik welche einen Überblick über die Betriebsentwicklung geben soll: Statische Erhebungen aus früheren Zeiten liegen leider keine vor.

Über die Größenaufteilung der Jahren 1949 und 1960 liegen leider keine gesicherten Angaben vor. Doch dürften ca. 70% aller Betreibe zwischen 1 und 5 ha landwirtschaftlicher Fläche bewirtschaftet haben. Bei der Anzahl der Betriebe wurden auch die Nebenerwerbsbetriebe berücksichtig. Leider war und ist die Landwirtschaft den Launen des Wetters, der Gesellschaft und des Staates ausgesetzt.

So wurde von der Landwirtschaft gefordert, die viel hungrige Mäuler, deren Zahl durch die Heimatvertriebenen noch zugenommen hatte, zu sättigen.

Dies gelang durch einen verbesserte Mechanisierung, erfolgreiche Züchtungsarbeit sowie den Einsatz von Mineraldünger und durch Chemie. Wie bereits erwähnt, ging gleichzeitig die Anzahl der Arbeitskräfte stetig zurück. Wurden nach Kriegsende von einem Landwirt 9 Menschen ernährt, so sind dies heute 72.

Durch die fortschreitenden Mechanisierung verbunden mit modernen Produktionsmethoden wurde zwar die Produktivität gesteigert, aber auch gleichzeitig landwirtschaftliche Arbeitskräfte freigesetzt. Viel gaben ihre Betreibe auch und wanderten in die gewerbliche Wirtschaft ab.

    

Erntepause um 1925. v.l: Gustav Ehrmann, Anna Ehrmann geb. Wittmann,

 Anna Schwab geb. Ehrmann und Fritz Ehrmann

 

Betriebe:

  Anzahl bis 5 ha 5-10 ha 10-20 ha 20-50 ha ab 50 ha
1949 422 - - - - -
1960 271 - - - - -
1974 108 32 34 24 17 1
1994 19 5 5 3 3 5

 

 

Innerhalb der EG wurden die Preise für die wichtigsten Landwirtschaftlichen Produkte vorgegeben. Hierdurch wurde die deutsche Landwirtschaft am härtesten getroffen, was Preissenkungen und somit Einkommenseinbußen zur Folge hatten. Dieser Zustand wurde durch gleichzeitige Kostensteigerungen bei den Betriebsmittel verschlimmert.

Leider wurde der deutsche Landwirt EG weit als Überschussproduzent proklamiert und mit den härtesten Produkteinschränkungen bestraft.

Nach der Kontigentierung des Zuckerrübenanbaus wurde 1983 die Milchproduktion ebenfalls kontigentiert. Als Folge blieb in Waibstadt nur noch ein Milchbetrieb übrig. In andern Gemeinden sieht es nicht anders aus. 1986 wurde laut über eine Nutzflächenstillegung nachgedacht, welche erstmals 1988 auf freiwilliger Basis eingeführt wurde. Seit 1992 ist die Stillegung von Nutzflächen ab einer bestimmten Betriebsgröße Pflicht.

Diese Maßnahmen verfolgen die Absicht, von der fabrikmäßigen zur naturnahen Landwirtschaft zu gelangen. Die Einbindung der neuen Bundesländer mit ihren genossenschaftlichen Agrarfabriken wirkt hier noch entgegen.

Ein Widerspruch ist auch, dass immer weniger Landwirte eine immer größere Zahl von Menschen ernähren müssen.

Neben diesen EG-Vorschriften wurden noch Ländergesetzte erlassen, welche gewissen Einschränkungen bei der Bewirtschaftung zur Folge haben. Hierfür erhalten die Landwirte Ausgleichszahlungen welche die Ertragsminderungen und den erhöhten Arbeitsaufwand ausgleichen sollen.

Hier wird auch einem verbesserten Umweltschutz, welcher die Bodeneroison vermindern und das Grundwasser schützen soll Rechnung getragen.

Zum Schluss  muss leider festgehalten werden dass die Entwicklung bezüglich der Betriebsaufgaben noch nicht abgeschlossen ist. Es werden nämlich immer mehr Betriebe mangels Hofnachfolge und aus Altersgründen aufgegeben.

 

  

  

Landentwicklung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen der Gemarkung Waibstadt

 

Waibstadt, das mitten im Kraichgauer Hügelland gelegene Städtchen, wurde – wie alle andern badischen Gemarkungen – vor der Jahrhundertwende ( um 1872) von der damaligen Badischen Landvermessung erfasst.

Somit wurde erstmals ein bildhafter Nachweis für jede einzelne Grundstücksparzelle geschaffen und ein allgemein gültiges Kataster angelegt. Es entstand der sogenannte Gemarkungsatlas.

In der Örtlichkeit wurden alle Grundstücke versteint, so dass für jede Parzelle vor Ort die Grenzen zum Nachbarn gekennzeichnet werden konnten. Die Grenzzeichen gelten als örtlichen Urkunde und sind von jedem Grundstückeigentümer zu schützen und zu erhalten. Ein mutwilliges zerstören oder verändern wäre strafbar.

Aufgrund  dieser Landesvermessung wurden um 1889 14750 Flurstücke für die 1.827 ha Gemarkungsfläche registriert.

Die Erschließung bzw. Zuweisung zu den einzelnen Parzellen erfolgte teils über ausgesteinte Wege oder sogenannte Überfahrtsrechten. Somit konnte jedes Grundstück zum Bewirtschaften angefahren werden.

Mit der ständig wachsender und fortschreitender Technisierung und Modernisierung der Landbestellung sowie der stark zersplitterten durch die Realteilung bedingten kleinen unwirtschaftlichen Flurstücke wurde der Schrei nach der Feldbereinigung (Zusammenlegung und Erschließung ) in Waibstadt immer lauter.

Die erste kleinere Feldbereinigung reduzierte die 1942 registrierten 14.427 Flurstücke auf 13.135 im Jahre 1945, wobei sich die Gemarkungsfläche nicht änderte. Eine Abnahme von Landwirtschaftsflächen zu Gunsten von Grenzertragsflächen ca. 19 ha und öffentlicher Flächen ca. 4 ha (Wege, Plätze etc. ) war zu verzeichnen.

Eine rapide Veränderung der Grundstücksverhältnisse brachte die Feldbereinigung die 1949 begonnen und 1962 abgeschlossen wurde.

Waren es noch 13.087 Einzelparzellen vor der Flurbereinigung, so hat sich deren Anzahl auf 7.414 im Jahre 1962 reduziert.

 

Die Veränderung der Gemarkungsfläche auf 1.828 ha trat aufgrund der Neuvermessung ein.

 

Durch die bis zum Ende des Jahres 1994 erfolgten verschiedenen Bestandsumlegung reduzierte sich die Anzahl der Flurstücke auf derzeit 6.976.

 

Aufgrund dieser Entwicklung, musste die Landwirtschaft Ertragsflächen zu Gunsten von Bauland und Verkehrsflächen in erheblichen Maße opfern. 

 

Waibstadter Gemarkung  

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