Maul- und Klauenseuche - Erkennen, Vorbeugen, Bekämpfen
Warum ist Maul- und Klauenseuche so
gefährlich?
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist im Welthandel die
gefährlichste Seuche für Klauentiere. Da wichtige Märkte
für Klauentiere sowie die von ihnen stammenden Erzeugnisse
frei von MKS sind, wird jeder Ausbruch in der Europäischen
Gemeinschaft zu zeitweiligen Sperrregelungen für das
betroffene Gebiet zum Schutz des gemeinsamen Binnenmarktes
führen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Drittländer
zum Schutz ihrer Klauentierbestände oft noch weitgehendere
Sperrmaßnahmen ergreifen.
Der große Schaden, den diese Seuche verursacht,
resultiert also nur zum geringeren Teil aus der Erkrankung
der Tiere, sondern vor allem aus den strikten
Handelssperren, Sperrmaßnahmen um den Seuchenherd und
langwirkenden Problemen im Absatz von lebenden Tieren und
von ihnen stammenden Erzeugnissen.
Welche Krankheitserscheinungen treten
auf?
Die MKS ist in der Regel eine schnell fortschreitende
(akut verlaufende), fieberhafte und sehr leicht
übertragbare Viruserkrankung der Wiederkäuer und Schweine.
Für den Menschen stellt sie keine Gefahr dar.
Sie ist gekennzeichnet durch einen raschen Verlauf im
Bestand und die schnelle Verbreitung über größere
Gebiete. Die Erkrankungsrate ist meistens hoch (fast 100 %),
die Sterblichkeitsrate jedoch gering (2 bis 5 %). Bei
bösartigen Verlaufsformen können allerdings 50 bis 70 %
der Kälber und Ferkel sterben. Jedoch gibt es auch mildere
Verlaufsformen ohne die beschriebenen Symptome.
Rind

Die
ersten Krankheitsanzeichen sind Fieber (1 bis 2 Tage; bis zu
42 °C) und beschleunigter Puls. Rasch verschlechtert sich
das Allgemeinbefinden. Die Tiere fressen schlecht und
beginnen zu speicheln.
Der Speichel hängt in langen Fäden aus dem Maul; oft
bildet sich unter den Tieren oder im Futtertrog eine
"Speichellache".
An der Innenfläche der Lippen, am Zahnfleisch, am
zahnlosen Rand des Oberkiefers sowie am Rücken und an den
Rändern der Zunge erscheinen Blasen (Schmatzgeräusche sind
zu hören). Gleichzeitig entwickeln sich Blasen an und
zwischen den Klauen, an der Euterhaut und an den Zitzen.
Bei Milchkühen gilt ein schlagartiger Milchrückgang als
erstes Alarmzeichen.
In den Blasendecken und im Blaseninhalt ist der
Krankheitserreger massenhaft enthalten. Nach kurzer Zeit
reißen die Blasen auf, und der Heilungsprozess setzt ein,
der oft von bakteriellen Folgeinfektionen gekennzeichnet
ist. Gleichzeitig erkranken ständig weitere Tiere. Die MKS
kann auch in bösartiger Form auftreten. Dabei bewirkt das
Virus eine meist tödlich verlaufende, mit Verfall
einhergehende Entzündung des Herzmuskels (Tigerherz).
Schwein
Es sind vorwiegend die Klauen, aber auch die
Rüsselscheibe oder die Maulschleimhaut befallen. Saugferkel
verenden plötzlich ohne Krankheitserscheinungen.
Am Gesäuge der Sau treten Blasen oder geplatzte Blasen
mit blutigem Grund auf. Größere Schweine stehen nicht auf
oder zeigen Schmerzen beim Aufstehen und/oder gehen lahm.
Bei genauer Untersuchung sind Blasen am Kronrand der Klauen
und im Zwischenklauenspalt sichtbar.
Ein Schwein scheidet über die Atemluft so viele
Krankheitserreger aus wie bis zu 3.000 Rinder (bis zu
einhundert Millionen Erreger). Da der Wind diese weit
verteilen kann, sind drastische Folgen denkbar.
Schaf, Ziege
Bei Schafen und Ziegen sind die Krankheitsanzeichen
relativ unauffällig. Am Kronrand, Zwischenklauenspalt,
Maulhöhle, Lippen und Euter können Blasen auftreten. Durch
die Veränderungen an den Klauen lahmen die Schafe (ist oft
einziges Anzeichen). Bei Ziegen kann es zur Bildung
schnellplatzender Blasen auf der Maulschleimhaut kommen,
während die Klauenveränderungen seltener ausgeprägt sind.
Die Futteraufnahme ist in der Regel nicht beeinträchtigt.
Was ist die Ursache?
Der Erreger der MKS ist ein Virus, das leicht
übertragbar ist, eine sehr große Ansteckungsfähigkeit hat
und in verschiedenen Typen auftritt.
Die Widerstandsfähigkeit des MKS-Virus in der Außenwelt
ist relativ hoch:
- In Gefrierfleisch infizierter Tiere bleibt es
jahrelang wirksam. Dadurch ist eine Verschleppung in
andere Länder möglich.
- Eingetrocknet hält es sich zum Teil monatelang
beispielsweise an Haaren, Wänden, Säcken, Kleidern,
Schuhen und Heu.
- Im Erdboden, in Abwässern und in der Jauche kann es
ebenfalls monatelang ansteckungsfähig bleiben.
Dagegen wird das MKS-Virus rasch abgetötet
- durch direkte Sonneneinstrahlung und Hitzeeinwirkung
(ca. 30 Minuten bei 60 bis 65 °C;
- ca. 15 - 20 Sekunden bei 85 -90° C - z.B. beim
Pasteurisieren der Milch),
- durch pH-Wert-Veränderungen, sowohl in den sauren als
auch in den alkalischen Bereich sowie
- durch die normale Fleischreifung (ca. 48 Stunden).
Wie lang ist die
Inkubationszeit?
Die Zeit vom Eindringen des MKS-Virus in den Organismus
bis zum Aufreten der ersten sichtbaren Krankheitsanzeichen
ist die Inkubationszeit. Sie ist unterschiedlich lang und
hängt von der Tierart sowie der aufgenommenen Virusmenge
ab.
Die Inkubationszeit beträgt:
| beim Rind: |
2 bis 7 Tage, selten mehr, |
| beim Schwein: |
2 bis 12 Tage, selten mehr, |
| bei Schaf und Ziege: |
2 bis 14 Tage, selten mehr. |
Wie verbreitet sich die
Krankheit?
Empfänglich für die MKS sind
- Hauswiederkäuer (Rind, Schaf und Ziege),
- Wildwiederkäuer (z.B. Rotwild, Rehwild und Damwild)
sowie
- Haus- und Wildschweine.
Das MKS-Virus wird auf direktem Wege übertragen,
meistens durch Kontakt von Tier zu Tier, im Stall, auf dem
Transport oder auf Viehmärkten. Eine Übertragung ist
jedoch auch auf indirektem Weg über Zwischenträger -
beispielsweise über Fahrzeuge, Personen (auch durch
Urlaubsgäste und Saison-Kräfte), Milch, Knochen, Häute,
Borsten, Fleisch und Fleischerzeugnisse, Küchenabfälle und
Luft - möglich . Die MKS ist eine klassische
Zwischenträgerseuche. Vor dem Hintergrund der langen
Haltbarkeit des Erregers in der Außenwelt und der hohen
Ansteckungsfähigkeit kommt auch dem Menschen als
Überträger eine große Bedeutung zu (nicht gereinigte und
desinfizierte Kleider, Schuhe oder Hände).
Die wichtigste Infektionsquelle sind Tiere in der
Inkubationszeit. Der Erreger wird in der Regel über die
Schleimhäute von Maul und Nase aufgenommen. Das Virus wird
bereits Tage vor Ausbruch der Krankheit über den Speichel,
Nasensekret, Samen und die Milch ausgeschieden, wenn noch
niemand an Vorsichtsmaßregeln denkt. Die von einem Tier
ausgeschiedene Erregermenge reicht aus, Hunderttausende
andere Tiere anzustecken. Mit Kot und Urin werden nur
geringe Virusmengen ausgeschieden.
Wie groß ist die Gefahr der
Einschleppung?
Die MKS ist weltweit verbreitet, besonders in
Südamerika, Afrika, einigen asiatischen Staaten und in
Staaten des nahen Ostens. Aus diesen verseuchten Gebieten
besteht wegen des international sehr ausgeweiteten Handels-
und Personenverkehrs ständig die Gefahr einer Einschleppung
der MKS.
Weitere potentielle Gefahrengebiete sind die südlichen
und östlichen Mittelmeerstaaten (z.B. Marokko, Tunesien,
Ägypten und Israel) sowie besonders die Türkei
(Anatolien).
So resultierten in den EU-Mitgliedsstaaten und den
Staaten Mittel- und Osteuropas sporadische Ausbrüche in den
vergangenen Jahren aus der Einschlep-pung des MKS-Virus aus
verseuchten Gebieten.
Was ist bei Verdacht auf MKS zu tun?
Ein Verdacht muss sofort gemeldet werden
(Anzeigepflicht)!
Grundsätzlich sollte bei gesundheitlichen Störungen im
Bestand immer der Hoftierarzt hinzugezogen werden. Sobald
sich bei den empfänglichen Tieren Erscheinungen zeigen, die
auf MKS hindeuten könnten, ist dies der zuständigen
Behörde unverzüglich anzuzeigen. Zuständige Behörde ist
in der Regel das örtlich zuständige Veterinäramt;
unverzüglich heißt ohne jeden Zeitverlust und ohne
schuldhafte Verzögerung.
Zur Anzeige verpflichtet sind:
- der Besitzer oder sein Vertreter,
- wer anstelle des Besitzers zeitweilig mit der Aufsicht
der Tiere beauftragt ist,
- wer berufsmäßig sonst mit Tieren zu tun hat (z.B.
Tierärzte, Schäfer, Viehhändler und Schlachter).
Die zuständige Behörde wird bei Verdacht geeignetes
Probenmaterial (Blasenmaterial von Gaumen, Zunge und Klauen,
Nasentupferproben sowie Schleimfängerproben aus der
Speiseröhre) entnehmen und zur Untersuchung an das
nationale Referenzlabor für MKS senden. Das ist die
Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere,
Anstaltteil Insel Riems, Boddenblick 5a, 17498 Insel Riems
oder Anstaltteil Tübingen, Paul-Ehrlich-Straße 28, 72076
Tübingen.
Bis zur Vorlage des Untersuchungsbefundes - in der Regel
nach etwa 2 bis 3 Tagen - hat der Besitzer sicherzustellen,
dass
- sämtliche Klauentiere in ihren Ställen oder
sonstigen Standorten (z.B. Weiden) abgesondert werden,
- der Stall nur mit besonderer Schutzkleidung und nur
vom Besitzer oder anderen mit der Beaufsichtigung,
Wartung und Pflege betrauten Personen betreten werden
darf (der Personenkreis ist so klein wie möglich zu
halten),
- Klauentiere weder eingestallt noch aus dem Betrieb
oder von der Weide verbracht werden,
- verendete oder gegebenenfalls getötete Klauentiere so
aufbewahrt werden, dass
- sie vor Witterungseinflüssen geschützt sind und
- Menschen oder Tiere nicht mit ihnen in Berührung
kommen können,
- von Klauentieren stammende Teile, Rohstoffe oder
sonstige Erzeugnisse, Dung und flüssige Stallabgänge
sowie Gegenstände, die mit Klauentieren in Berührung
gekommen sind, vorsorglich desinfiziert und nicht aus
dem Betrieb verbracht werden;
- Milch nur an eine Sammelmolkerei zur Erhitzung
abgegeben oder auf dem eigenen Betrieb vernichtet wird
sowie
- Stallgänge desinfiziert und an den Stallein- und
-ausgängen Möglichkeiten zur Desinfektion der Schuhe
eingerichtet werden (zu empfehlen ist die Desinfektion
des Hofes sowie der Wege zum Betrieb).
Die Maßnahmen verfolgen den Zweck, den Seuchenherd schon
vor einer amtlichen Feststellung abzuschirmen, um eine
Verschleppung des Erregers zu vermeiden. Vor dem Hintergrund
der Übertragungswege (siehe Ursache) trägt der Landwirt
durch die korrekte und strikte Anwendung dieser Maßnahmen
entscheidend zur Seuchenbekämpfung bei.
Bestätigt sich der Verdacht durch die Laboruntersuchung
nicht, werden die Maßnahmen aufgehoben. Sollte jedoch
MKS-Virus nachgewiesen werden, gelten weitergehende
Maßnahmen für den Seuchenbetrieb, den Sperrbezirk und das
Beobachtungsgebiet (siehe Sperrbezirk und
Beobachtungsgebiet).
Wie kann der Landwirt
vorbeugen?
- Bereits der Verdacht auf MKS muss dem Veterinäramt
angezeigt werden! Verdächtig sind
Krankheitserscheinungen, die bei mehreren Klauentieren
gleichzeitig oder in kurzen Zeitabständen mit
ähnlichen Anzeichen auftreten. Bei Schafen ist
insbesondere auf Lahmheiten zu achten. Deshalb sollte
der Hoftierartz sofort hinzugezogen werden. Jeder
verlorene Tag erhöht das Risiko der Weiterverschleppung
des Virus um ein Vielfaches.
- Tiere nur aus wenigen, bekannten und gesunden
Beständen zukaufen.
- Tiertransporte auf ein Minimum beschränken.
Viehtransporter nach jeder Fahrt reinigen und
desinfizieren.
- Fahrzeuge der Tierkörperbeseitigungsanstalt dürfen
nicht auf den Hof fahren. Speiseabfälle dürfen nicht
an Klauentiere verfüttert werden (Ausnahme: Die
Abfälle werden vorschriftsmäßig in von der
zuständigen Behörde genehmigten und amtstierärztlich
kontrollierten Erhitzungsanlagen so erhitzt, dass das
Virus zuverlässig abgetötet wird). Auch eigene
Küchenabfälle, sofern entsprechende Einrichtungen
fehlen, nicht verfüttern.
- Schadnager, wie Mäuse und Ratten, sind zu bekämpfen.
- Freilaufendes Geflügel, Hunde und Katzen sollten
eingesperrt werden.
- Betriebsfremden Personen sollte der Zutritt in die
Ställe nicht gestattet werden. Bei Bedarf kann
Einwegschutzkleidung zur Verfügung gestellt werden, die
nach dem Ablegen zu verbrennen ist.
- Die allgemeine Hygiene ist im Betrieb zu verbessern
durch
- Sauberkeit in allen Bereichen,
- Desinfektionswannen und -matten in allen Zugangs- und
Zufahrtsbereichen sowie
- ständig saubere Arbeits- und Schutzkleidung.
- Gemeinschaftlich genutzte Maschinen, insbesondere auch
Güllefahrzeuge, sollten vor der Weitergabe gereinigt
und desinfiziert werden.
- Lieber zweimal mehr an MKS denken, als einmal zu
wenig. Denn ein geäußerter Verdacht, der sich als
unbegründet herausstellt, hat keine, ein nicht
geäußerter Verdacht dagegen verheerende Konsequenzen.
Was ist bei Ausbruch der MKS
zu tun?
Die Bekämpfung der MKS ist in der EU harmonisiert, das
heißt es werden zunächst gemeinschaftsweit gleichartige
Maßnahmen ergriffen. Bestätigt sich der Verdacht durch die
Laboruntersuchung, ordnet die zuständige Behörde
Maßnahmen an für
- den Seuchenbetrieb,
- einen Sperrbezirk und
- ein Beobachtungsgebiet.
Maßnahmen für den
Seuchenbetrieb
Die Klauentiere im Seuchenbetrieb werden unverzüglich
getötet und in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt
unschädlich beseitigt. Die gesamte Hofstelle ist gesperrt
und muss vom Besitzer durch Schilder als Seuchenbetrieb
kenntlich gemacht werden ("Maul- und Klauenseuche -
Unbefugter Zutritt verboten").
Außer den genannten Maßnahmen ist ganz wichtig, dass
- Personen sich vor jedem Verlassen des Betriebes
gründlich waschen (auch die Haare), die Kleidung und
Schuhe wechseln (das Betreten und Verlassen des
Betriebes ist auf unaufschiebbare Notfälle zu
beschränken) sowie
- an den Stallein- und -ausgängen Möglichkeiten zur
Desinfektion, z.B. Matten oder saugfähige
Bodenauflagen, vorhanden sind (in Frostperioden 10 %ige
Kochsalzlösung zum Desinfektionsmittel geben).
Desinfektion von Ställen und
Hofflächen
Es hängt ganz entscheidend von der Mitarbeit der
Tierbesitzer ab, ob eine Weiterverbreitung der Seuche
verhindert werden kann.
Neben der sorgfältigen Durchführung der beschriebenen
Maßnahmen ist vor allem eine wirksame Desinfektion
(Stallgänge, Hofflächen und weitere Flächen, auf denen
sich Klauentiere vor dem Ausbruch aufgehalten haben)
notwendig.
Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten:
- Alle geprüften Desinfektionsmittel sind anwendbar,
sofern sie gegen "unbehüllte Viren" innerhalb
von 2 Stunden wirksam sind.
- Die angegebenen Gebrauchskonzentrationen gelten in der
Regel für einen Temperatur-bereich um die 20°C. Bei
niedrigeren Temperaturen sind sie zu erhöhen (eventuell
sogar zu verdoppeln).
- Desinfektionsmittel auf der Basis von Aldehyden und
organischen Säuren dürfen bei Temperaturen unter 10°C
nicht angewendet werden.
- Neben den Handelspräparaten eignen sich zur
Desinfektion auch Natronlauge (2 %ig, 1 Stunde
Einwirkzeit), Formalin (3 %ig, 2 Stunden),
Peressigsäure (1%ig, 1Stunde) oder Ameisensäure (4 %ig,
2 Stunden).
Aufbau einer Düngerpackung mit
Branntkalk
- An der Stelle, wo die Düngerpackung aufgesetzt werden
soll, wird eine mindestens 25 Zentimeter hohe
Strohschicht ausgebreitet. Darauf ist eine möglichst
geschlossene Lage von Löschkalk (ca. 10 kg/m2 –
Kalkhydrat –Ca(OH)2 ) aufzubringen.
- Der Erfolg der Düngerdesinfektion hängt von der
gleichmäßigen Durchmischung des Festmistes mit dem
gekörnten Branntkalk (ungelöschter Kalk – CaO) und
von einer aus-reichenden Einwirkzeit ab. Die
gleichmäßige Durchmischung ist mit einem Miststreuer
zu erreichen, dessen Streubreite 2 bis 3 Meter nicht
überschreitet. Der zu desinfizierende Festmist wird auf
den Miststreuer geladen. Während des Aufladens wird
gekörnter Brannt-kalk in mindestens 2 Schichten
gleichmäßig dem Dünger zugesetzt. Als Richtwert gilt
ein Zusatz von 100 kg gekörntem Branntkalk je
Kubikmeter Stallmist.
- Anschließend wird das Festmist-Branntkalk-gemisch vom
Miststreuer – unter ständigem, kräftigem Befeuchten
mit Wasser – möglichst langsam abgedreht. Die dadurch
entstandene etwa 1,5 Meter hohe Miete wird mit einer
stabilen, schwarzen Silofolie vollkommen abgedeckt, die
am Boden beispielsweise mit Autoreifen oder Steinen zu
beschweren ist.
- Auch bei Einrichtung der Miete durch Handarbeit ist
auf gründliche Durchmischung und Durchfeuchtung zu
achten.
- Die dabei tätigen Personen müssen die für den
Umgang mit Branntkalk notwendigen Vorsichtsmaßnahmen
beachten.
Geringe Mengen Festmist
desinfizieren
- Der Platz für die zu desinfizierenden Materialien
sollte möglichst wasserundurchlässig, eben und
überschwemmungssicher sein.
- Er ist so anzulegen, dass ihn Tiere, die für die MKS
empfänglich sind oder sie verschleppen, sowie unbefugte
Personen nicht betreten können.
- Schmutzwasser darf nicht in andere Betriebe, auf Wege,
die fremden Personen und Tieren zugänglich sind, sowie
in Oberflächen- und Grundwasser ablaufen.
- Der Mist wird mit gekörntem Branntkalk (100 kg/m3
Mist) gründlich und gleichmäßig vermischt,
durchfeuchtet und mindestens 5 Wochen in einer Miete
unter Folien-abdeckung gelagert.
- Der desinfizierte Festmist ist auf unbestelltes
Ackerland zu bringen und sofort unterzupflügen. Fehlt
diese Möglichkeit oder muss der Dünger auf Grünland
oder bestellte Feldfutterflächen aufgebracht werden,
ist die Düngerpackung zuvor mindestens 10 Wochen zu
lagern.
- Maschinen, Geräte und Schutzkleidung sind zum Schluss
der Arbeiten nach Anweisung des beamteten Tierarztes
sorgfältig zu desinfizieren.
Desinfektion von Flüssigmist
- Flüssigmist (Gülle), Jauche und Schmutzwasser sind,
sofern keine Erhitzung möglich ist, durch Zusatz
chemischer Desinfektionsmittel zu entseuchen.
- Vor und während der Zugabe des Desinfektionsmittels
und weitere 6 Stunden ist die Gülle gründlich
durchzumischen.
- Während der gesamten Einwirkungszeit (mindestens 4
Tage) soll in regelmäßigen Abständen durch ein
Rührwerk der Flüssig-mist mit dem Desinfektionsmittel
weiter gut durchgemischt werden. Bei belegtem Stall sind
entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.
- Empfohlen werden folgende Mengen: z.B. Natronlauge
15-prozentig 30 Liter je m3 Gülle oder Formalin 15 kg
je m3.
- Nach der Einwirkzeit ist der Flüssigmist möglichst
auf Ackerland auszubringen und unterzupflügen.
- Bei der Anwendung von Kalk, Natronlauge, Formalin und
Peressigsäure in den angegebenen Konzentrationen ist
bei der Ausbringung bis zu 20 m3 je ha nicht mit Umwelt-
oder Pflanzenschädigungen zu rechnen.
- Feststoffe, die aus Flüssigmist abgeschieden wurden,
sind wie Festmist zu behandeln.
Einrichtung eines
Sperrbezirkes
Um den Seuchenbetrieb wird ein Sperrbezirk mit einem
Radius von mindestens 3 Kilometer eingerichtet. Insbesondere
wegen der leichten Windübertragung des MKS-Virus kann der
Sperrbezirk entsprechend vergrößert werden. Der
Sperrbezirk wird von der zuständigen Behörde durch
Schilder ("Maul- und Klauenseuche - Sperrbezirk")
kenntlich gemacht. Im Sperrbezirk gelten folgende Regeln:
- Besitzer von Klauentieren haben die Haltung dieser
Tiere unter Angabe von Standort, Art und Tierzahl der
zuständigen Behörde anzuzeigen.
- Während der ersten 15 Tage dürfen Klauentiere
grundsätzlich nicht aus ihren Beständen verbracht
werden, auch ist die künstliche Besamung nicht
gestattet. Besamungen sind nur dann möglich, wenn sich
der Samen bereits im Betrieb befindet oder unmittelbar
von einer Besamungsstation bezogen wird und der Besitzer
die Besamung durchführt.
- Nach Ablauf der 15 Tage dürfen Klauentiere nur mit
Genehmigung der zuständigen Behörde und nur zur
sofortigen Schlachtung, zu diagnostischen Zwecken oder
zur sofortigen Tötung und unschädlichen Beseitigung
aus dem Sperrbezirk verbracht werden. Das
Schlachtfleisch gesunder Tiere unterliegt keinen
Beschränkungen.
- Auf öffentlichen oder privaten Wegen (ausgenommen
Betriebszugangswege) dürfen Klauentiere nicht getrieben
werden.
- Klauentiere dürfen zum Decken nicht außerhalb des
Betriebes verbracht werden.
- Jegliche Klauentierveranstaltungen sind verboten; für
die Dauer der Sperre sollten - vor dem Hintergrund der
leichten Übertragbarkeit und der hohen
Ansteckungsfähigkeit - die Landwirte auch andere
Veranstaltungen meiden.
- Klauentiere im Durchgangsverkehr dürfen nur auf
Autobahnen, anderen Straßen des Fernverkehrs oder mit
der Bahn transportiert werden.
Einrichtung eines
Beobachtungsgebietes
Im Beobachtungsgebiet (Radius mindestens 10 Kilometer um
den Seuchenbetrieb) gelten die Regeln des Sperrbezirks mit
der Ausnahme, dass von Anfang an Klauentiere mit Genehmigung
der zuständigen Behörde innerhalb des Beobachtungsgebietes
verbracht werden dürfen.
Die angeordneten Schutzmaßnahmen werden aufgehoben, wenn
alle Klauentiere des Seuchenbetriebes verendet oder getötet
und unschädlich beseitigt worden sind. Außerdem müssen
die Schadnagerbekämpfung, Reinigungs- und
Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt, vom Veterinäramt
abgenommen und seitdem wenigstens 30 Tage vergangen sein.
Warum wird keine
Flächenimpfung durchgeführt?
Ist eine Notimpfung möglich?
Bis 1992 wurde in Deutschland und in anderen
europäischen Ländern gegen 3 Typen der MKS geimpft. Diese
3 Typen waren auf dem europäischen Kontinent verbreitet.
Daher machte diese Flächenimpfung Sinn. Letztlich auch mit
Hilfe der Impfung sind diese MKS-Typen seit vielen Jahren
von unserem Kontinent verschwunden.
Die MKS hat aber - ähnlich wie die Grippe - eine
Besonderheit. Der Impfschutz wirkt nur, wenn der verwendete
Impfstamm weitestgehend mit dem Seuchenstamm übereinstimmt;
und Seuchenstämme gibt es viele. In allen anderen
Kontinenten bis hin zur Schwelle Europas findet man sie. Sie
sind es, von denen die neue Gefahr für unsere
Klauentierbestände ausgeht. Gegen die meisten dieser
Stämme wäre die alte Impfung unwirksam gewesen.
Deshalb müssen wir uns darauf einstellen, gegen diese
neuen, sogenannten exotischen Stämme für den Seuchenfall
eine Notimpfung durchzuführen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat hier Vorsorge
getroffen und bei der Firma Bayer AG eine Impfstoffreserve
angelegt. Diese von 14 Bundesländern getragene Reserve
umfasst die 10 wichtigsten Virussubtypen. Sofort stehen von
jedem der 10 Subtypen 100.000 Impfdosen zur Verfügung; je 1
Million Dosen können in kurzer Zeit nachproduziert werden.
Im Falle einer Entscheidung für einen Impfstoffeinsatz
im Rahmen einer Notimpfung (zu der die Mitgliederstaaten
nach Unterrichtung der EG-Kommission ermächtigt sind,
sofern grundlegende Gemeinschaftsinteressen nicht
entgegenstehen) muss - soll sie erfolgreich sein -
subtypenspezifischer Impfstoff eingesetzt werden. Selbst bei
einer raschen Entscheidung über eine Notimpfung werden
immer einige Tage vergehen, bis man den Virustyp ermittelt
sowie die Impfung durchgeführt hat und die Tiere einen
wirksamen Impfschutz ausgebildet haben.
Durch die in der Reservebank vorhandene MKS-Virussammlung
kann im Bedarfsfall auch für andere Virustypen Impfstoff
produziert werden.
Auch auf europäischer Ebene existiert eine
MKS-Impfstoffbank, an deren Vervollständigung gearbeitet
wird.
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Quelle: Bundesministerium für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BML),
März 2001
Weitere Infos zu MKS beim Bundesministerium
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
oder bei Animal
Health Online.
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